30 сентября 2025 — 13:23
Ab dem 15. Oktober 2025 dürfen laut BAMAP nur noch Fahrzeuge, die im elektronischen Warteschlangenreservierungssystem registriert sind, die Außengrenze der Republik Lettland überqueren.
Die Registrierungspflicht in der elektronischen Warteschlange gilt nicht für Inhaber eines EU-Passes. Busfahrer, die regelmäßig internationale Passagierdienste anbieten, müssen sich jedoch registrieren, sind jedoch von der Gebühr für den Service befreit.
Für Grenzübergänge an den Grenzübergängen Grebnevo-Ubylinka und Terekhovo-Burachki auf russischer Seite sowie am Grenzübergang Paternieki-Grigorovshchina auf belarussischer Seite muss ein Platz in der Warteschlange reserviert werden.
Die Vorabregistrierung im System ist ab dem 1. Oktober 2025 möglich. Die Registrierung erfolgt auf den Websites www.lvborder.lv und www.lvrobeza.lv. Bei der Registrierung für die Online-Warteschlange müssen Sie Informationen zu Ihrem Fahrzeug, Fahrer und Ihrer Ladung angeben.
Eine Vorabregistrierung – bis zu 30 Tage vor Ihrem geplanten Grenzübertritt – ermöglicht Ihnen die Auswahl des für Sie günstigsten Zeitfensters.
Nach Eingang der Zahlungsbestätigung im System wird Ihnen innerhalb des für den Grenzübertritt gewählten Zeitfensters (1 Stunde) eine laufende Nummer zugewiesen. Gebühr für die Fahrzeugregistrierung: 9,30 EUR.
Wenn Sie Ihr Fahrzeug nicht vorab registriert haben, können Sie dies unmittelbar vor dem Grenzübertritt tun. Das System berechnet dann die nächstmögliche Wartezeit in der Warteschlange.