14 января 2026 — 08:35
ASMAP erinnert Sie an das Inkrafttreten des neuen russisch-türkischen Regierungsabkommens über den internationalen Straßenverkehr.
Die wichtigsten Unterschiede zwischen dem neuen Abkommen und dem zuvor bestehenden sowjetisch-türkischen Abkommen sind:
• Es wurden klare Definitionen für bilateralen Verkehr, Transitverkehr sowie Reisen in/aus Drittländern festgelegt, wodurch die Art der Fahrt und die erforderliche Genehmigung eindeutig bestimmt werden können.
• Die Liste der von der Genehmigungspflicht befreiten Transportaktivitäten wurde erweitert; insbesondere sind Fahrzeuge mit einem zulässigen Gesamtgewicht von bis zu 6 Tonnen oder einer Nutzlast von bis zu 3,5 Tonnen nicht mehr genehmigungspflichtig.
• Die Gültigkeitsdauer der Genehmigungen wurde verlängert: Im laufenden Jahr ausgestellte Dokumente bleiben bis zum 31. Januar des Folgejahres gültig.
• Die Verwendung von Anhängern und Sattelanhängern mit Kennzeichen aus Drittländern ist nun zulässig. Es wurde ein Mechanismus eingeführt, um Kraftstoffe, die in vom Hersteller vorgesehenen Tanks gelagert werden (sowohl für das Fahrzeug selbst als auch für Anhänger/Sattelauflieger mit Kühl- oder Heizsystemen), von Zöllen und Steuern zu befreien.
Diese Änderungen beseitigen die Möglichkeit einer mehrdeutigen Auslegung der Bestimmungen des Abkommens und minimieren das Risiko von Problemen für Transportunternehmen.