19 мая 2026 — 11:01
Ab Herbst 2026 tritt eine neue Verordnung des Verkehrsministeriums in Kraft, die die Arbeit von Fahrern im Inland regelt. Trotz der Neuauflage des Dokuments bleiben die wichtigsten Normen gleich — die Aktualisierung beinhaltet die Anforderung, die Vorschriften alle sechs Jahre zu überarbeiten. Die neue Verordnung gilt bis zum 1. September 2032.
Grundvorschriften:
• Arbeitswoche: maximal 40 Stunden.
•Schichtdauer: bis zu 10 Stunden. Eine Verlängerung um weitere 2 Stunden ist erlaubt, um den Flug zu beenden oder zum Parkplatz zu gelangen.
• Auto-Management: nicht mehr als 56 Stunden pro Woche und insgesamt nicht mehr als 90 Stunden für zwei aufeinanderfolgende Wochen.
Pausen und Ruhe:
• Spezielle Pause: mindestens 45 Minuten nach jeder 4,5-stündigen Fahrt. Kann in Teile unterteilt werden: 15 und 30 Minuten.
• Ruhe: Täglich — mindestens 11 Stunden. Es ist erlaubt, auf 9 Stunden zu reduzieren (aber nicht mehr als 3 Mal pro Woche). Wöchentlicher Urlaub: volle 45 Stunden.
Während der Arbeitszeit sind neben der Fahrzeugsteuerung auch offiziell einbezogen: Vorsorgeuntersuchungen; Vorbereitung der Maschine für die Abfahrt; Wartezeiten für das Be- und Entladen; Selbstreparatur des Fahrzeugs.