11 сентября 2026 — 08:44
Die belarussische Regierung hat das befristete Ausfuhrverbot für bestimmte Industriegüter um weitere sechs Monate – vom 23. September 2026 bis zum 22. März 2027 – verlängert (Ministerratsbeschluss Nr. 442 vom 1. September 2026). Die Beschränkungen gelten laut BAMAP sowohl für Ausfuhren in die als auch aus der Eurasischen Wirtschaftsunion (EAWU).
Wichtigste Änderungen:
• Die Liste wurde gekürzt: Die Liste der zum Export verbotenen Waren wurde um mehr als 120 HS-Codes reduziert (einschließlich des Ausschlusses des Codes 8704).
• Das Verbot gilt nicht für Waren, die ab dem 1. Januar 2025 aus Nicht-EAWU-Ländern nach Belarus eingeführt werden, sowie für Waren, die aus einem Zolllager nach Armenien, Kasachstan und Kirgisistan zur Durchführung von vorübergehenden Einfuhr- oder Wiederausfuhr-/Transitverfahren ausgeführt werden.
• Exporte können weiterhin mit einmaligen Lizenzen oder durch Genehmigung der regionalen Exekutivausschüsse (Exekutivausschuss der Stadt Minsk), der zuständigen Behörden oder der Verwaltungen der Sonderwirtschaftszonen erfolgen. Das Genehmigungsverfahren ist kostenlos und dauert 10 bis 20 Werktage.