22 сентября 2025 — 12:00
Wie BelTA berichtet, hat Belarus das Ausfuhrverbot für bestimmte Industriegüter verlängert. Dies ist in der Resolution Nr. 514 des Ministerrats der Republik Belarus vom 18. September 2025 festgelegt.
Das Dokument besagt, dass die Ausfuhr von im Anhang aufgeführten Waren außerhalb von Belarus in EAWU-Mitgliedstaaten, unabhängig von ihrem Herkunftsland, sowie von Waren aus Belarus außerhalb des Zollgebiets der EAWU in Nicht-EAWU-Mitgliedstaaten verboten ist, wenn sie den Zollverfahren der Ausfuhr, der vorübergehenden Ausfuhr, der Veredelung außerhalb des Zollgebiets und der Wiederausfuhr unterliegen.
Eine vollständige Liste der Waren, deren Ausfuhr außerhalb von Belarus vorübergehend verboten ist, ist der Resolution beigefügt.
Die Resolution tritt wie folgt in Kraft: Absätze 1–12 – ab dem 23. September 2025, und die übrigen Bestimmungen dieser Resolution – ab dem Datum ihrer Verabschiedung. Die Resolution ist bis zum 22. März 2026 gültig.