27 марта 2026 — 08:54
Die belarussische Regierung hat das befristete Ausfuhrverbot für eine breite Palette importierter Industriegüter erneut verlängert. Laut Beschluss des Ministerrats gelten die Beschränkungen weitere sechs Monate bis zum 23. September 2026.
Die Liste der Beschränkungen umfasst über 200 Artikel, darunter Medizin- und Dentalprodukte, Industrieanlagen und Werkzeugmaschinen, Verbrennungsmotoren, Pumpen und Kessel, Spezialausrüstung (Planierraupen, Lader, Landmaschinen) sowie Kühl- und Klimaanlagen.
Das Verbot gilt nicht für:
1. Inländische Waren: Produkte mit einem Zertifikat belarussischer oder russischer Herkunft unterliegen dem Verbot nicht.
2. Ausfuhren nach Russland: Waren können innerhalb der Union frei verkehren.
3. Transit: Die Beschränkungen gelten nicht für internationale Transitsendungen.
4. Sondergenehmigungen: Die Ausfuhr ist mit einmaligen Genehmigungen des Ministeriums für Kartellrecht und Handel oder für in Freizonen hergestellte Waren möglich.
Der Export dieser Güter in andere EAWU-Länder (Kasachstan, Armenien, Kirgisistan) ist weiterhin nur mit Genehmigung der zuständigen Regierungsbehörden möglich.