23 января 2026 — 15:14
Das Staatliche Zollkomitee von Belarus berichtete, dass die Überwachung von Genehmigungen für Warenlieferungen nach Belarus an inländischen Zollabfertigungsstellen ergeben habe, dass etwa 10 % der Sendungen ohne Genehmigung durchgeführt werden.
In diesem Zusammenhang hat das Staatliche Zollkomitee ein Gesetz initiiert, das die Möglichkeit von Fahrzeugkontrollen im Inland formalisiert, insbesondere durch Zollbeamte, die die Genehmigungen direkt überprüfen.
Am 22. Januar wurde das Dekret Nr. 31 des Präsidenten der Republik Belarus «Zur Verbesserung der Tätigkeit der Zollbehörden» unterzeichnet, das den Zollbehörden diese Befugnis überträgt.
Die Kontrollen werden an ausländischen Fahrzeugen durchgeführt, die Waren aus anderen EAWU-Ländern nach Belarus transportieren. Bisher konnten die Zollbehörden solche Kontrollen nur an der Grenze durchführen.
Die Bestimmungen des Dekrets treten sechs Monate nach dessen offizieller Veröffentlichung in Kraft.