21 мая 2026 — 10:58
Ab dem 1. September 2026 wird der permanente Mechanismus zur Rückverfolgbarkeit ausländischer Waren in der EEC in Betrieb gehen, berichtet der ECE-Pressedienst. Diese Entscheidung fasst das Pilotprojekt zusammen, das von 2022 bis 2025 dauerte. Am 20. Mai 2026 genehmigte der Rat der Kommission das endgültige Dokumentenpaket und bildete den regulatorischen Rahmen für die Inbetriebnahme des Systems vollständig aus.
• Es wurden einheitliche Anforderungen für die Eintragung von Daten in nationale Systeme und für deren Aufbewahrungsfristen festgelegt.
• Die Steuerbehörden der EAWG-Länder haben klare Regeln für den Austausch von Informationen über den Warenverkehr über die inneren Grenzen der Union erhalten.
• Es ist ein Algorithmus für Aktionen im Falle von Internet- oder Kommunikationsfehlern vorgeschrieben, damit das System in allen Situationen stabil bleibt.
• Es wurden Kriterien festgelegt, unter denen Güter zwischen Ländern transportiert werden können, ohne dass Daten in das Rückverfolgbarkeitssystem eingegeben werden müssen.
In der Anfangsphase wird der Mechanismus drei Kategorien von Haushaltsgeräten betreffen: Kühlschränke und Gefrierschränke, Waschmaschinen sowie Fernseher. Die Kontrolle bezieht sich auf Waren, die in einem Land der Union den Zoll bestanden haben und dann in ein anderes transportiert wurden.