24 сентября 2025 — 13:53
Der Vorstand der Eurasischen Wirtschaftskommission hat beschlossen, die Sendungsverfolgung gemäß dem Abkommen über die Verwendung von Schiffsplomben zur Sendungsverfolgung in der Eurasischen Wirtschaftsunion einzuführen. Das Abkommen sieht die schrittweise Einführung eines Tracking-Mechanismus basierend auf Produktkategorien und Transportarten vor. Die Umsetzung erfolgt in drei Phasen mit einer Gesamtdauer von 1,5 Jahren.
In der ersten Phase, beginnend am 11. Februar 2026, werden Schiffsplomben angewendet auf:
- sanktionierte und bestimmte Arten verbrauchsteuerpflichtiger Waren, einschließlich Alkohol und Tabak, die im Rahmen des Zolltransit- und Ausfuhrverfahrens auf der Straße und/oder der Schiene sowie im gegenseitigen Handel zwischen den Mitgliedstaaten befördert werden;
- bestimmte Warenkategorien, wie Kleidung, Schuhe und Ausrüstung, die im Rahmen des Zolltransitverfahrens auf der Straße befördert werden;
- Nikotinhaltige Produkte und Nikotinrohstoffe der Positionen 2404, 2939 79 000 0 und 2939 80 000 0 der Einheitlichen Warennomenklatur für die Außenwirtschaftstätigkeit der Eurasischen Wirtschaftsunion, die auf der Straße transportiert und gemäß dem Zollausfuhrverfahren aus dem Zollgebiet der EAWU ausgeführt werden.