09 апреля 2026 — 12:28
Der EAWK-Rat hat allgemeine Vorgehensweisen zur Harmonisierung bestimmter Verfahren innerhalb der EAWU für die Bearbeitung und Erteilung von Sondergenehmigungen für schwere und/oder übergroße Fahrzeuge im internationalen Straßenverkehr auf den in der Liste der eurasischen Verkehrskorridore und -routen aufgeführten Straßen genehmigt.
Das Dokument enthält allgemeine Empfehlungen für alle Mitgliedstaaten zur Festlegung der Erteilungs- und Gültigkeitsdauer von Sondergenehmigungen, des Antragsformulars und der erforderlichen Angaben sowie der jeweils zuständigen Genehmigungsbehörde.
Im Einzelnen wird den EAWU-Mitgliedstaaten empfohlen, Folgendes festzulegen:
➮ die Frist für die Erteilung einer Sondergenehmigung:
• 24 Stunden (ohne Streckengenehmigung);
• bis zu 10 Werktage (mit Genehmigung);
• 3 Stunden (im Notfall).
➮ die Gültigkeitsdauer einer Sondergenehmigung beträgt maximal 135 Kalendertage.
➮ die Vorankündigungsfrist beträgt frühestens 45 Kalendertage vor Transportbeginn.