16 февраля 2026 — 16:53
Änderungen der Vorschriften zur Bestimmung des Ursprungs von in die EAWU eingeführten Waren (EAWU-Ratsbeschluss Nr. 11 vom 13. Februar 2026) treten am 16. März 2026 in Kraft, berichtet Alta-Soft. Die Änderungen betreffen den grundlegenden Beschluss Nr. 49 vom 13. Juli 2018.
Die wichtigste Änderung ist die Genehmigung einer speziellen Kriterienliste. Ursprünglich für Zollpräferenzen ausgestellte Bescheinigungen können nun auch zur Bestätigung des nichtpräferenziellen Ursprungs verwendet werden, sofern die darin festgelegten Kriterien den erforderlichen Verarbeitungsgrad der Waren bestätigen. Wichtig ist, dass die Bescheinigung zum Zeitpunkt der Zollanmeldung gültig ist.
Darüber hinaus werden die Vorschriften flexibler: Bescheinigungen können nun jeden EAWU-Mitgliedstaat oder die gesamte Union als Bestimmungsland angeben.