29 августа 2025 — 10:06
Das Nationale Rechtsportal hat die Entschließung Nr. 462 des Ministerrats vom 27. August 2025 zur Verlängerung des Einfuhrverbots für bestimmte Waren über den belarussisch-litauischen Abschnitt der Staatsgrenze veröffentlicht.
Das Einfuhrverbot für bestimmte Waren, die unabhängig von ihrem Herkunftsland zum Verkauf nach Belarus eingeführt werden, über Kontrollpunkte an der belarussisch-litauischen Grenze wurde bis zum 1. April 2026 verlängert.
Das Einfuhrverbot für bestimmte Waren über den belarussisch-litauischen Abschnitt der Staatsgrenze gilt für folgende Waren: Wasser, Bier, Wein, Traubenmost, Wermut, andere fermentierte Getränke, Ethylalkohol, Essig, Altreifen und Luftreifen, Kleidung und andere gebrauchte Produkte sowie gebrauchte Fahrzeugteile und -zubehör.
Dieses Verbot ist eine erzwungene Maßnahme der belarussischen Seite, um den Schutz nationaler Interessen zu gewährleisten und auf die unfreundlichen Aktionen Litauens zu reagieren.