14 июля 2026 — 10:49
Das Ministerkabinett hat die vom Ministerium für wirtschaftliche Entwicklung erarbeiteten Änderungen der Verordnung zu den Besonderheiten der Genehmigungsverfahren gebilligt.
Die befristeten Erleichterungen im Rahmen der Sanktionsbeschränkungen für Importeure und Hersteller wurden bis zum 1. September 2027 verlängert. Konkret bleiben vereinfachte Deklarationsverfahren, ein Aufschub der Kennzeichnung, die Möglichkeit der Verwendung von Zertifikaten Dritter sowie ein vereinfachtes Verfahren für die Einfuhr von Rohstoffen und Komponenten für russische Unternehmen bestehen.
Gleichzeitig hat die Regierung zur Stärkung der Wirtschaft und zum Schutz der Verbraucher die Verwendung von Konformitätsbescheinigungen Dritter und die Kennzeichnung von Waren nach der Einfuhr in die Russische Föderation eingeschränkt. Diese Erleichterungen gelten nicht mehr für „sensible“ Produkte, deren Liste vom Ministerium für Industrie und Handel genehmigt wird.
Die Entscheidung erfolgte nach einer Sitzung der Staatlichen Kommission zur Bekämpfung des illegalen Handels mit Industrieprodukten im März 2026.
Darüber hinaus wurde die Übergangsfrist für die Aufnahme von Sachverständigen in das Einheitliche Staatliche Register verlängert.