27 октября 2025 — 14:23
Ein Sonderverfahren für die Einfuhr von Waren aus Kasachstan und Kirgisistan nach Russland gilt bis zum 10. Dezember 2025, berichtet Trans.ru.
Das entsprechende, vom russischen Präsidenten unterzeichnete Dekret ist bereits in Kraft getreten. Es erlaubt insbesondere die Einfuhr von Waren ohne Dokumente, die ihren Status als EAWU-Waren bestätigen, sowie ohne Kennzeichnung.
Allerdings müssen folgende Bedingungen erfüllt sein:
- Die Waren werden für eine russische juristische Person eingeführt;
- Der Spediteur benötigt eine vom Empfänger an die russische Zollbehörde ausgestellte Benachrichtigung über die Pflicht zur Anmeldung der Waren gemäß geltendem Zollrecht;
- Die Empfänger versenden die Waren, insbesondere: ihren Transport zum Zwischenlager und ihre Unterbringung dort; sie melden dem russischen Ministerium für Industrie und Handel ihre Rechtsform und Steueridentifikationsnummer (TIN) zum Zwecke der Kennzeichnung der eingeführten Waren; Produktkennzeichnung, Fassade des Zwischenlagers; Warendeklaration und andere Vorgänge bis zum 27. Dezember.
Laut Dekret gelten diese vereinfachten Einfuhrbedingungen jedoch nicht für bestimmte Waren.