11 июня 2026 — 16:23
Ab dem 1. Oktober 2026 werden sich die Regeln für die Benachrichtigung über die Einfuhr nachvollziehbarer Waren aus der EAG ändern, informiert Alta Soft.
709, die das Verfahren für die Arbeit mit dem nationalen Rückverfolgbarkeitssystem bei Einfuhren aus den EAWG-Ländern korrigiert, wurde angenommen.
Wichtige Änderungen ab 1. Oktober 2026:
• Sie müssen dem FCS jetzt innerhalb von 5 Werktagen ab dem Datum Ihrer Aufnahme die Einfuhr von nachvollziehbaren Waren aus der EAWU benachrichtigen.
Für Waren, die im Rahmen des SPOT in die Russische Föderation importiert werden, gilt die 5-tägige Frist für die Einreichung der Benachrichtigung nicht.
• Die Regeln für die Korrektur von Informationen über die Menge und den Wert der zurückverfolgten Ware wurden in den zuvor eingereichten Mitteilungen angepasst.
Importeuren wird empfohlen, die Buchhaltungssysteme (einschließlich 1C) frühzeitig an die neuen Regeln anzupassen und die Mitarbeiter der Buchhaltung und Logistik anzuweisen.