09 июня 2026 — 16:32
191, das die in das Land importierten Lastwagen, Anhänger und Auflieger von der Entsorgungsgebühr befreit, ist in Kraft getreten.
Die Befreiung betrifft die folgenden Kategorien:
• Sattelzugmaschinen mit einem Gesamtgewicht von 12-50 Tonnen (HS-Code 8701 21 101);
• Lastwagen mit einem Gesamtgewicht von 20-50 Tonnen (HS-Code 8704 23 920);
• Auflieger (einschließlich Tanks, Kühlschränke mit einem Volumen von 76 Kubikmetern und andere Auflieger mit einer Länge von 13,6 m und einem Gewicht von mehr als 15 Tonnen) (HS-Code 8716 39 300 2; HS-Code 8716 31 000; HS-Code 8716 39 300 1; HS-Code 8716 39 300 9);
• Anhänger mit einem Gewicht von mehr als 15 Tonnen (einschließlich Tankanhänger) (HS-Code 8716 39 500 2).
Die wichtigsten Voraussetzungen für die Stornierung der Sammlung sind: nicht länger als 3 Jahre ab dem Zeitpunkt der Veröffentlichung; die Umweltklasse ist nicht niedriger als «Euro-5» und der Zweck ist internationaler Güterverkehr.
Der importierte Transport muss innerhalb eines Jahres nach der Registrierung (bei Einfuhr aus dem EAG) oder der Zollabfertigung (bei Einfuhr aus anderen Ländern) mit internationalen Flügen beginnen. Wenn diese Bedingung nicht erfüllt ist, muss die Entsorgungsgebühr vollständig bezahlt werden.