15 января 2026 — 11:57
Kasachstan hat die Bedingungen für internationale Frachtführer offiziell um ein weiteres Jahr verlängert. Laut einer neuen Anordnung des kasachischen Verkehrsministeriums bleiben die Regelungen für die Umladung und das Transshipment von Gütern bis zum 1. Januar 2027 in Kraft, wie BAMAP berichtet.
➥ Unternehmen aus EAWU-Ländern dürfen bei der Lieferung von Gütern nach/von Kasachstan ein sequentielles Transportverfahren mit Zugmaschinenwechsel oder Transshipment nutzen. Hierfür benötigen sie die Originalgenehmigung (oder einen abtrennbaren Teil davon) sowie eine Kopie der Genehmigung des vorherigen Transporteurs.
➥ Für Transporteure aus Ländern außerhalb der EAWU sind Umladung und Transshipment nur zulässig, wenn sie außerhalb des Gebiets der Eurasischen Wirtschaftsunion erfolgen.