10 апреля 2024 — 14:00
Das ECE-Kollegium hat den Entwurf eines Protokolls zur Festlegung des Verfahrens zur Erhebung indirekter Steuern beim elektronischen Handel genehmigt, es wird im Telegramm-Kanal der Behörde berichtet.
Im November 2021 hat der Eurasische Zwischenrat einen «Fahrplan» zur Schaffung günstiger Bedingungen für die Entwicklung des E-Commerce in der Union verabschiedet.
«In den Entwurf des Protokolls haben wir grundlegende Prinzipien wie die Mehrwertsteuer nach dem Prinzip « Zielländer », die Festlegung des Steuerzahlers auf eine vereinfachte Rechnung und die Aufgabe, die Mehrwertsteuer zu berechnen und zu bezahlen, auf den Betreiber der elektronischen Handelsplattform übertragen», sagte Bakhyt Sultanov, Minister für Wirtschaft und Finanzpolitik.
Gemäß dem Minister ist im Zusammenhang mit Änderungen im Zollkodex der EAWG im Protokollentwurf eine Referenznorm zur Regulierung der Mehrwertsteuer für Waren von Verkäufern aus Drittländern gemäß der nationalen Gesetzgebung des Landes der Union vorgesehen.