05 февраля 2026 — 11:08
Alta-Soft berichtet, dass der Beschluss Nr. 9 des EWG-Rates vom 27. Januar 2026 den Beschluss Nr. 171 des EWG-Rates vom 13. Dezember 2017 über Formular und Verfahren zum Ausfüllen des Antrags auf Warenfreigabe vor Abgabe der Zollanmeldung geändert hat.
Das Verfahren zum Ausfüllen von Spalte C des Antrags auf Warenfreigabe vor Abgabe der Zollanmeldung wurde präzisiert.
Diese Spalte enthält Informationen (Vermerke) zur Entscheidung der Zollbehörde bezüglich der angemeldeten Waren sowie weitere Informationen (Vermerke) basierend auf den Ergebnissen der Zollkontrolle.
Es wurde festgelegt, dass bei Einreichung eines Antrags in Papierform die Angaben unter Punkt 4 das Datum (im Format TT.MM.JJ) und, durch einen Schrägstrich („/“) getrennt, die Uhrzeit (im 24-Stunden-Format HH:MM) der Stornierung der Warenfreigabe enthalten müssen. Wenn die Zollbehörde gemäß Artikel 118 des EAWU-Zollkodex die Stornierung der Warenfreigabe beschließt, ist ein entsprechender Eintrag oder Vermerk (in Form eines Stempels) „Warenfreigabe storniert“ anzubringen.
Diese Entscheidung tritt am 1. April 2026 in Kraft.