24 ноября 2025 — 15:50
Ab dem 1. Januar 2026 ist die Zollanmeldung gemäß dem Alta-Soft-Zollportal verpflichtend, das Original-Ursprungszeugnis vorzulegen.
Mit Beschluss Nr. 104 des EWG-Rates vom 17. November 2025 wurde das Verfahren zum Ausfüllen der Spalten durch den Anmelder (Unterabschnitt 42, Ziffer 15 des Verfahrens zum Ausfüllen der Ursprungsanmeldung), genehmigt durch Beschluss Nr. 257 der Zollunionskommission vom 20. Mai 2010, geändert.
Gemäß den Änderungen wird in Spalte 44 „Zusätzliche Informationen/Eingereichte Dokumente“ der Anmeldung, falls die Originalursprungsbescheinigung nach der Registrierung der Anmeldung eingereicht werden kann, der Code „3“ gefolgt von einem Leerzeichen und einem Hinweis auf die Pflicht des Anmelders zur Einreichung der Originalursprungsbescheinigung unter Angabe des Einreichungsdatums eingetragen.
Die Entscheidung tritt am 1. Januar 2026 in Kraft.