27 августа 2026 — 09:36
Das russische Verkehrsministerium hat wichtige Änderungen im Güterverkehrssektor angekündigt, die am 1. September 2026 in Kraft treten.
• Ausreisebeschränkungen für Ausländer mit ausstehenden Schulden. Ausländischen Transportunternehmen wird die Ausreise aus der Russischen Föderation verweigert, bis Bußgelder, ausstehende Mautgebühren und Entschädigungen für durch schwere Lkw verursachte Straßenschäden vollständig beglichen sind. Die Überwachung obliegt dem Föderalen Zolldienst.
• Neue Vorschriften für Gefahrgut. Die Regeln für die Erteilung von Sondergenehmigungen und die Führung eines Gefahrgutregisters wurden aktualisiert. Routen müssen unter Berücksichtigung der geltenden Beschränkungen mit den Straßenbetreibern abgestimmt werden.
• Vereinfachtes Antragsverfahren für russische Unternehmen. Inländische Transportunternehmen müssen keine elektronischen Kopien der Transportgenehmigung mehr hochladen – das System überprüft die Lkw-Daten automatisch.
• Registrierung der Transportgenehmigung über Gosuslugi. Eine Bescheinigung für den Transport verderblicher Waren kann nun elektronisch online beantragt werden.