11 декабря 2025 — 15:40
Das Ministerium für Verkehr und Kommunikation der Republik Belarus hat am 31. Oktober 2025 die Verordnung Nr. 94 „Über die Nutzung von Mautstraßen“ verabschiedet. Sie tritt heute, am 11. Dezember 2025, in Kraft.
Damit werden die Bestimmungen der nationalen Gesetzgebung zur Nutzung von Mautstraßen künftig durch eine einzige Verordnung geregelt.
Diese legt Folgendes fest:
• Mautgebühren für Fahrzeuge auf Mautstraßen in der Republik Belarus;
• Gebührensätze zur Berechnung der Mautgebühren für Fahrzeuge auf bestimmten Abschnitten von Mautstraßen in der Republik Belarus;
• erhöhte Mautgebühren für Fahrzeuge auf Mautstraßen in der Republik Belarus sowie eine einmalige Gebühr.
Außerdem wurden eine Liste der zur Mauterhebung verwendeten Tankkarten, Formulare für Verstöße gegen die Zahlungsbestimmungen, Fahrzeugbeschlagnahmungen usw. erstellt.
Zur Erinnerung: In der Republik Belarus müssen Fahrzeuge mit einem zulässigen Gesamtgewicht von über 3,5 Tonnen sowie Fahrzeuge mit einem zulässigen Gesamtgewicht von bis zu 3,5 Tonnen, die nicht in der Eurasischen Wirtschaftsunion (EAWU) zugelassen sind, Mautgebühren auf mautpflichtigen Straßen entrichten.