11 декабря 2023 — 14:00
Seit dem 9. Dezember sind in Kasachstan neue Regeln und Anforderungen für die Einreise (Einfuhr) von Kraftfahrzeugen, die bei der zuständigen Behörde eines anderen Staates registriert sind, in Kraft getreten und auf dem Territorium der Republik Kasachstan betrieben, berichtet bamap.org .
Nach Absatz 3 der Regeln wird festgestellt, dass die Einreise (Einfuhr) von Kraftfahrzeugen, die bei der zuständigen Behörde eines anderen Staates registriert sind, in das Gebiet der Republik Kasachstan durch Kontrollpunkte gemäß dem Gesetz der Republik Kasachstan «Über die Staatsgrenze der Republik Kasachstan» erfolgt, und wenn vorhanden, erfolgt die Einreise (Einfuhr) von Kraftfahrzeugen, die bei der zuständigen Behörde eines anderen Staates registriert sind:
1) zeugnisse über die staatliche Registrierung von Kraftfahrzeugen;
2) der Vertrag über die Erbringung von Dienstleistungen über die Beförderung von Kraftfahrzeugen nach Kasachstan, der Informationen über den Eigentümer des Kraftfahrzeugs, die Kennzeichen des Kraftfahrzeugs, Informationen über den Lieferort und die Bedingungen für die Abnahme solcher Kraftfahrzeuge enthält (im Falle der Einfuhr von Kraftfahrzeugen unter Verwendung von Transportdienstleistungen).;
3) informationen aus dem System der elektronischen Reisepässe von Fahrzeugen (Fahrwerkspässe von Fahrzeugen) und elektronischen Reisepässen von selbstfahrenden Fahrzeugen und anderen Maschinen über die Kennzeichen von Fahrzeugen, die in den Mitgliedstaaten der Eurasischen Wirtschaftsunion registriert sind, und deren Registrierung.
Die Überprüfung dieser Dokumente erfolgt an Kontrollpunkten durch die staatlichen Einnahmeorgane der Republik Kasachstan und den Grenzdienst des Nationalen Sicherheitsausschusses der Republik Kasachstan, teilt der Verband der internationalen Kraftfahrzeugtransportunternehmen mit.