30 ноября 2023 — 14:00
Dezember 2024 ansässige juristische Personen mit ausländischer Währung in bar zu erhalten, wird bis zum 31. Dezember 2024 verlängert. Dies ist durch eine gemeinsame Verordnung des Ministeriums für auswärtige Angelegenheiten und der Nationalbank Nr. 823/23 vom 28. November vorgesehen, die offiziell auf dem Nationalen rechtlichen Internetportal veröffentlicht wird.
Wie bereits in der Nationalbank erläutert, wurde die Verordnung Nr. 363/13 angenommen, um die Durchführung von exportbezogenen Außenhandelsgeschäften unter Bedingungen wirtschaftlicher Sanktionen zu vereinfachen.
Die Behörde sagte, dass die auf ein Konto bei einer ausländischen Bank gutgeschriebene Fremdwährung innerhalb von 5 Werktagen ab dem Datum der Gutschrift vom Bewohner auf sein Konto bei einer belarussischen Bank überwiesen werden muss. Die in der Republik Belarus eingeführte oder erhaltene Barwährung muss spätestens am Werktag nach dem Tag des Eingangs auf dem Territorium der Republik Belarus auf das Konto eines Bewohners bei einer belarussischen Bank gutgeschrieben werden.
Darüber hinaus wurde in der Nationalbank daran erinnert, dass die Bewohner die Fristen für die Überweisung ausländischer Währungen auf ihre bei belarussischen Banken eröffneten Konten einhalten sollten, die von ihnen auf der Grundlage der Bedingungen von Exportverträgen (Rückführungsfristen) definiert wurden.
Daran erinnern, dass die Einfuhr von ausländischer Währung in die Republik Belarus unter Einhaltung der Zollgesetzgebung erfolgt.
Die Einzahlung von Fremdwährung auf die Konten von Bewohnern bei den Banken der Republik Belarus erfolgt in der durch das Bankgesetz festgelegten Weise. Dabei müssen die Bewohner Dokumente und Informationen vorlegen, damit die Banken die gesetzlich vorgeschriebenen Maßnahmen zur Verhinderung der Legalisierung von kriminellen Einkünften, zur Finanzierung terroristischer Aktivitäten und zur Finanzierung der Verbreitung von Massenvernichtungswaffen durchführen können. Wenn der Teilnehmer einer Finanztransaktion ein Gebietsfremder ist, der Fremdwährungen in bar auf das Bankkonto eines Bewohners einzahlt, legt der Gebietsfremde der Bank in diesem Fall Dokumente und Informationen gemäß Teil 3 des Artikels 8 des Gesetzes der Republik Belarus "Über Maßnahmen zur Verhinderung der Legalisierung von kriminellen Einkünften, zur Finanzierung terroristischer Aktivitäten und zur Finanzierung der Verbreitung von Massenvernichtungswaffen" vor.
Ursprünglich wurde angenommen, dass die Maßnahme am 31. Dezember 2023 in Kraft treten wird, aber die Regierung von Belarus hat beschlossen, ihre Gültigkeitsdauer bis Ende 2024 zu verlängern.