27 ноября 2023 — 18:00
Seit dem 26. November ist die Einreise in speziell auf dem Territorium von Belarus installierte Orte für Pfefferspray und Umladung für in Belarus und Russland registrierte Lastwagen und Zugmaschinen erlaubt, berichtet BELTA unter Berufung auf das Verkehrsministerium der Republik Belarus.
Speziell festgelegte Stellen für Pfefferspray und Überladung sind im Anhang zum Ministerratsbeschluss Nr. 247 vom 22. April 2022 "Über die Beförderung von Fahrzeugen" aufgeführt.
Gemäß der angegebenen Verordnung ist die Einfahrt in speziell festgelegte Orte für die Durchführung von Güteroperationen und Pfefferspray auch für andere Lastwagen und Zugmaschinen erlaubt. Es handelt sich um Lastwagen, die von den an der Zollgrenze der EAWG gelegenen Kontrollpunkten auf der Autobahn folgen und an speziell festgelegte Orte von Waren liefern, die unter das Zollverfahren für den Zolltransit in der EAWG gestellt werden.
November 2023 № 44 "Über die Liste der Staaten", die auf der Grundlage der Verordnung des Ministerrates von Belarus vom 24. Oktober Nr. 725 angenommen wurde, festgelegt wurde.