21 января 2026 — 16:21
Schweden hat sich der Initiative Litauens und der baltischen Staaten angeschlossen, einheitliche Sanktionskontrollmaßnahmen gegen Russland und Belarus anzuwenden, wie die litauische Zollbehörde mitteilte.
Bei der Ausfuhr von Waren aus Schweden in Drittländer muss nun eine Herstellererklärung vorgelegt werden, die bestätigt, dass die Waren nicht in Russland oder Belarus weiterverkauft werden.
Die neuen Maßnahmen erfordern außerdem die Vorlage folgender Dokumente:
➱ eine Kopie der Zollanmeldung, die die Zollabfertigung der Waren im Drittland bestätigt;
➱ Informationen über die Aktivitäten des Warenempfängers, einschließlich der Begründung für dessen Registrierung.
Ohne diese Informationen wird die Ware nicht zur Zollabfertigung freigegeben und kann somit nicht ausgeführt werden. Lettland, Estland, Polen, Finnland, Kroatien und Dänemark hatten sich dem Abkommen über ein einheitliches Kontrollsystem bereits zuvor angeschlossen.