16 января 2026 — 08:58
Der chinesische Zoll hat die Verordnung Nr. 2 (2026) erlassen, die neue Maßnahmen zur Vereinfachung der TIR-Verfahren und zur Erweiterung der Liste der transportfähigen Güter einführt, berichtet BAMAP.
Gemäß den neuen Bestimmungen gilt Folgendes:
➬ Waren aus dem E-Commerce können nun im Rahmen des TIR-Systems transportiert werden;
➬ Waren, die in Zolllagern gelagert werden, können ebenfalls im Rahmen des TIR-Systems transportiert werden;
➬ Fahrzeugkonformitätsbescheinigungen sind für Container und Schwergut nicht mehr erforderlich (diese Änderung betrifft hauptsächlich chinesische Transportunternehmen).
Die Maßnahmen traten am 15. Januar 2026 in Kraft.