13 июня 2024 — 09:36
In Turkmenistan haben Fluggesellschaften oder anderen Interessengruppen ab dem 1. Juni 2024 die Möglichkeit, vorab elektronische Informationen über die für die Einfuhr in das Zollgebiet des Landes vorgesehenen Waren vor ihrer tatsächlichen Ankunft zu übermitteln, teilt der Verband der internationalen Straßenverkehrsbetreiber mit.
Wie der staatliche Zolldienst Turkmenistans mitteilte, können vorläufige elektronische Informationen über das Zollinformationssystem ASYCUDA World und gemäß dem «Zollübereinkommen vom 14. November 1975 über die internationale Beförderung von Gütern mit dem MDP-Buch (MDP-Übereinkommen)» (IRU) dem TIR-EPD-Informationssystem in turkmenischer, russischer und / oder englischer Sprache bei den Zollbehörden eingereicht werden.
Die eingereichten elektronischen Informationen über Waren, die in das Zollgebiet Turkmenistans importiert werden müssen, einschließlich des Transitverkehrs, sollen den Außenhandel durch die Beschleunigung der Zollabfertigung durch die Zollbehörden fördern.
Der staatliche Zolldienst Turkmenistans ist eine staatliche Verwaltungsbehörde, die die Umsetzung der staatlichen Politik zur Regulierung des Zollsystems des Landes und zur Einhaltung der internationalen Zollverpflichtungen gewährleistet.