06 мая 2024 — 14:00
In Russland wird ein vorübergehendes Verbot der Ausfuhr von Rohr- oder Rübenzucker und chemisch reiner Saccharose eingeführt, berichtet der Föderale Zolldienst. Die Entscheidung darüber ist unterschrieben.
Die Beschränkung gilt bis zum 31. August 2024. Die Lösung zielt darauf ab, die Stabilität des heimischen Lebensmittelmarktes aufrechtzuerhalten.
Die Verordnung sieht eine Reihe von Ausnahmen vor. So wird die Lieferung von Zucker in bestimmten Mengen an die EAWG-Länder möglich sein:
* nach Armenien – 28 Tausend Tonnen,
* nach Weißrussland - 5 Tausend Tonnen,
* nach Kasachstan - 120 Tausend Tonnen,
* nach Kirgisistan – 28,5 Tausend t.
Es ist dem Landwirtschaftsministerium anvertraut, diese Mengen auf die Teilnehmer des Außenhandels zu verteilen.