04 декабря 2025 — 15:47
Das staatliche Zollkomitee macht auf die neue Fassung der aktuellen Ministerratsverordnung Nr. 311 vom 25. Mai 2020 «Über die Verwendung von Navigationsgeräten (Siegeln)» aufmerksam.
Die Verordnung Nr. 688 des Ministerrats vom 28. November 2025 wurde auf dem nationalen Rechtsportal veröffentlicht.
Die neue Fassung des Dokuments, das die Überwachung von Sendungen in der bisherigen Form fortführt, tritt zehn Tage nach ihrer offiziellen Veröffentlichung in Kraft.
«Navigationsgeräte (Siegel) sind obligatorisch für die Einfuhr von Waren auf dem Straßenweg aus den Gebieten der Republik Lettland, der Republik Litauen und der Republik Polen in die Republik Belarus sowie für leere internationale Straßenfahrzeuge, die in der Europäischen Union zugelassen sind», — heißt es in dem Dokument, das am Mittwoch auf dem nationalen Rechtsportal veröffentlicht wurde.
Siegel werden auch zur Sicherstellung des Warentransports unter Zollkontrolle eingesetzt, als Alternative zur Zollbegleitung in Fällen, die im Zollkodex der Eurasischen Wirtschaftsunion (EAWU) festgelegt sind.