08 января 2026 — 15:51
Der Beschluss Nr. 84 des Verwaltungsrats der Eurasischen Wirtschaftskommission vom 23. September 2025 „Über die Einführung der Sendungsverfolgung gemäß dem Übereinkommen über die Verwendung von Navigationssiegeln zur Sendungsverfolgung in der Eurasischen Wirtschaftsunion vom 19. April 2022 und über die Aufhebung bestimmter Beschlüsse des Verwaltungsrats der Eurasischen Wirtschaftskommission“ tritt am 1. Februar 2026 in Kraft, wie der Verband BAMAP mitteilt.
Dem Beschluss zufolge wird die Sendungsverfolgung von Sendungen verfolgbarer Güter innerhalb der Hoheitsgebiete von zwei oder mehr Mitgliedstaaten der Eurasischen Wirtschaftsunion gemäß dem Übereinkommen innerhalb der in Artikel 18 Absatz 6 des Übereinkommens festgelegten Fristen eingeführt.
Das Übereinkommen sieht eine schrittweise Einführung der Sendungsverfolgung unter Berücksichtigung der Warenkategorien und der jeweiligen Transportmittel vor.
Die erste Phase beginnt am 11. Februar 2026 (zehn Kalendertage nach Inkrafttreten des oben genannten Beschlusses).
Die Internationale Straßentransportunion (IRTU) hat Referenzinformationen zur Verwendung von Navigationssiegeln für die Sendungsverfolgung in der Eurasischen Wirtschaftsunion (EAWU) erstellt. Diese enthalten Informationen zu allen Phasen der Umsetzung der Sendungsverfolgung.