24 ноября 2023 — 14:00
Ab dem 1. Januar 2024 werden die Fahrtkosten in Österreich im Vergleich zum heutigen Tag auf anderen Kriterien basieren, berichtet bamap.org . Die neuen Regeln berücksichtigen den Abstand, die Achsenkonfiguration, die Euro-Emissionsklasse und die CO2-Emissionswerte. Und es wird auch auf Autobahnen und Schnellstraßen für Fahrzeuge mit einem maximal zulässigen technischen Gewicht von mehr als 3,5 berechnet. Tonnen.
Spezielle Mautstrecken haben höhere Tarife. Die Verpflichtung zur Zahlung von Straßengebühren gilt für alle Verkehrsteilnehmer (sowohl Bürger als auch Ausländer).
Je nach CO2-Klasse sind unterschiedliche Tarifstufen vorgesehen. Elektro-/Wasserstofffahrzeuge gehören zur Klasse E (am günstigsten). Die zum ersten Mal vor dem 1. Juli 2019 registrierten Güterfahrzeuge und Busse gehören zur teuersten Klasse E (die am wenigsten günstige). Für die Zuordnung in die Klassen A bis C müssen die Unterlagen bei der ASFINAG vorgelegt werden.
Außerdem wird für den Bau des Brenner-Basistunnels ein Zuschlag von bis zu 25% für den Basiskilometer der Brenner-Autobahn A13 und der Inntal-Autobahn A12 von der Staatsgrenze in Kufstein bis zur Kreuzung Innsbruck/Amras erhoben.
Wie werden die Reisekosten berechnet?
An rund 400 Standorten entlang österreichischer Autobahnen und Schnellstraßen werden Bögen über der Straße zusammen mit dem Gerät im Fahrzeug (GO-Box) Fahrzeuginformationen sammeln. Die Gebühr wird abhängig von der zurückgelegten Kilometerzahl belastet. Dank der automatischen Mikrowellenverbindung zwischen dem Fahrzeug und den Mautbögen ist es nicht notwendig anzuhalten, auf eine bestimmte Spur zu fahren oder eine bestimmte Geschwindigkeitsbegrenzung festzulegen.
Fahrzeuge mit einem Gesamtgewicht von maximal 3,5 Tonnen dürfen nur auf Autobahnen und Schnellstraßen fahren, wenn sie mit einer GO-Box ausgestattet sind. Das Gerät muss vor der Einreise nach Österreich im Fahrzeug verbaut werden.
GO Box
Die Fahrtkosten werden automatisch in dem entsprechenden Betrag berechnet, abhängig von der registrierten Anzahl der Achsen des Fahrzeugs. Zusätzliche Gebühren, spezielle Straßengebühren und die Differenzierung der zeitabhängigen Straßengebühren werden ohne Maßnahmen des Fahrers belastet.
Die GO-Box ist an ein bestimmtes Nummernschild gebunden, entspricht einer bestimmten Emissionsklasse und wird mit Klebeband an der Windschutzscheibe befestigt. Die GO-Box kann bei über 200 Verkaufsstellen (Service-Stationen, Nebenstraßen, im Ausland nahe der Grenze) innerhalb weniger Minuten bei Vorlage einer Registrierungsbescheinigung und einer Mindestgebühr in Höhe von EUR 80 (Gutschrift in Höhe von EUR 75, Systemgebühr in Höhe von EUR 5) abgeholt werden.
Wenn die GO-Box nach dem Transit durch Österreich zurückgegeben wird, wird das ungenutzte Guthaben ausgezahlt; nur die Systemgebühr in Höhe von 5 Euro wird beibehalten. Das Darlehen bleibt für zwei Jahre gültig.
Zahlungsmethoden
Vorkasse: Vorauszahlung des Reiseguthabens an Verkaufsstellen (Tankstellen, Haltestellen) durch Aufladen der GO-Box mit Bargeld, Kreditkarten oder Geldautomaten (zwischen 80,00 und 500,00 Euro).
Nachzahlung: Nach der Anmeldung bei der ASFINAG (dem Verkehrskostenbetreiber in Österreich) können die Reisekosten per Kreditkarte, Kraftstoffkarte oder Direktabrechnung mit der ASFINAG über ein Bankkonto bezahlt werden.
Kontrolle
Es gibt stationäre und mobile Kontrollsysteme, die alle Güterfahrzeuge und Busse fotografieren. Durch den Vergleich der Daten können die Täter gefiltert werden (Fahrzeuge ohne GO-Box, mit falsch eingestellter Achszahl oder ohne Kredit). Die Straßenverkehrsaufsicht erhebt eine zusätzliche Fahrtgebühr (je nach Straftat 120 oder 240 Euro). Alternativ kann die Aufsichtsbehörde ein Verwaltungsstrafverfahren einleiten, für das eine Geldstrafe zwischen 300 und 3000 Euro verhängt werden kann. Das Fahrzeug kann auch zwangsweise gestoppt werden.