03 ноября 2023 — 16:00
Dezember 2023 von ihren Konten, die bei belarussischen Banken eröffnet wurden, abheben und die ausländische Währung (US-Dollar, Euro) für die Abrechnung mit nichtansässigen Ausländern im Rahmen von Devisenverträgen für die Einfuhr von Dienstleistungen für den internationalen Güterverkehr verwenden können, ist die juristische Person und die IP berechtigt, internationale Gütertransporte durchzuführen und in Belarus ansässig zu sein.
Dies ist durch die Verordnung des Ministeriums für Innere Angelegenheiten und der Nationalbank vom 1. November 2023 Nr. 746/21 vorgesehen, die auf dem nationalen rechtlichen Internetportal veröffentlicht wird.
Worüber steht es?
Die Genehmigung gilt nur bis zum 31. Dezember 2023. Die Fluggesellschaften können Bargeld von ihren Konten bei belarussischen Banken abheben und auf dem Territorium von Belarus mit Nichtansässigen bezahlen.
Sie können nur aus Währungsverträgen für die Einfuhr von Dienstleistungen für den internationalen Güterverkehr im Straßenverkehr berechnet werden.
Sie können einen Betrag abheben, der 1000 Basiswerte für einen Währungsvertrag nicht übersteigt (37.000 belarussische Rubel im Gegenwert). Wenn das eingezahlte Geld innerhalb von fünf Arbeitstagen nicht verwendet wurde, muss es während dieser Zeit auf das Konto zurückgezahlt werden.
Die Verordnung tritt nach ihrer offiziellen Veröffentlichung in Kraft.