19 февраля 2024 — 18:00
Die belarussischen Fahrzeugführer haben das Recht erhalten, den internationalen Transport von Gütern in und aus Drittländern und den unregelmäßigen Transport von Passagieren in Kirgisistan ohne Genehmigung durchzuführen, teilte BELTA im Pressedienst des Ministeriums für Verkehr und Kommunikation mit.
Am 1. Februar 2024 trat das Protokoll zur Änderung und Ergänzung des Abkommens zwischen der Regierung von Belarus und der Regierung der Kirgisischen Republik über den internationalen Autoverkehr in Kraft. Das neue Dokument bietet die Möglichkeit eines unwiderlegbaren Systems für den internationalen Güterverkehr oder den unregelmäßigen Transport von Passagieren in Kirgisistan.