08 ноября 2023 — 14:00
Durch die Verordnung des Ministerpräsidenten der Republik Belarus vom 1. November 2023 Nr. 744 wurde die Verordnung der Regierung über die Durchführung der obligatorischen Desinfektion von Fahrzeugen angepasst, berichtet das Nationale Rechtsportal
Das Dokument stellt fest, dass Fahrzeuge bei der Einreise in das belarussische Territorium durch die Kontrollpunkte «Benyakoni», «Grigorovshchina», «Stone Log», «Kozlovichi», «Boiler», «Privalka» der obligatorischen Desinfektion unterliegen. Und auch an den Kontrollpunkten "Neue Guta» und "Urbana", wenn die Verkehrsverbindung hier wieder aufgenommen wird.
Eine Reihe von Fragen zur Umsetzung und Anwendung elektronischer Kontrollmarken, die den Abschluss eines Vertrags für die entgeltliche Erbringung von Desinfektionsdienstleistungen für Fahrzeuge und deren Bezahlung bestätigen, wurden ebenfalls beigelegt, für diese Marken ist ein Formular festgelegt.
Wie in der Verordnung angegeben, können Sie die entsprechende Marke über ein elektronisches Informationssystem sowie in Selbstbedienungsterminals direkt an den Kontrollpunkten erwerben.
Das Dokument berichtet, dass der Mitarbeiter des Grenzdienstes verpflichtet ist, die Marke beim Fahrer oder Besitzer eines Fahrzeugs zu überprüfen, das in das Gebiet von Belarus eintrifft, seine Integrität zu verletzen und den Inhaber zurückzugeben oder zu stornieren.
Die Verordnung trat am 4. November dieses Jahres in Kraft.