17 апреля 2024 — 12:00
Juli, 27. Juli, 3. August, 10. August, 17. August und 24. August 2024 von 07.00 bis 19.00 Uhr gelten sommerliche Verkehrsbeschränkungen für Güterfahrzeuge mit einem zulässigen Gesamtgewicht von mehr als 7,5 Tonnen an Samstagen, 6. Juli, 20. Juli, 27. Juli, 3. August, 10. August, 17. August und 24. August 2024.
Wie der Verband der internationalen Straßenverkehrsbetreiber mitteilt, gelten im Jahr 2024 experimentell sommerliche Verkehrsbeschränkungen am Samstag, 6. Juli und 24. August, in folgenden Regionen nicht:
6. Juli:
· in den Regionen Bourgogne-Franche-Comté und Grand Est, mit Ausnahme der Autobahnen A6 und A31 in Nord-Süd-Richtung (jeweils in Richtung Lyon und Beaune), die für diese Fahrzeuge weiterhin verboten sind;
· in der Region Hauts-de-France, mit Ausnahme der Autobahnen A1 und A16 in Nord-Süd-Richtung (Richtung Paris), die für diese Fahrzeuge weiterhin von ihrer Verbindung zur Autobahn A29 (Südverbindung zur Autobahn A16) gesperrt sind;
24. August:
· in den Regionen Bourgogne-Franche-Comté und Grand Est, mit Ausnahme der Autobahnen A6 und A31 in Richtung Süden / Norden (jeweils in Richtung Paris und in Richtung der Grenze zu Luxemburg), die für diese Fahrzeuge weiterhin verboten sind;
· in der Region Hauts-de-France, mit Ausnahme der Autobahnen A1 und A16 in Richtung Süd-Nord (jeweils in Richtung Lille und zur belgischen Grenze), die für diese Fahrzeuge bis zur Verbindung mit der Autobahn A29 (Südverbindung zur A16) weiterhin verboten sind.