01 декабря 2023 — 16:00
Das einheitliche System der obligatorischen Haftpflichtversicherung für Fahrzeughalter (CTP) des Unionsstaates wird voraussichtlich bis zum 1. Oktober 2024 eingeführt. Dies wurde am 30. November in Minsk in der Sitzung der Parlamentarischen Versammlung der Union von Belarus und Russland nach den Ergebnissen der Sitzung der Kommission der Parlamentarischen Versammlung über die Gesetzgebung und die Vorschriften berichtet, schreibt der Verband der internationalen Kraftfahrzeugtransportunternehmen.
Der Pressedienst berichtete, dass die Teilnehmer der Sitzung das Verfahren zur Annahme von Rechtsakten in Belarus und Russland zur Umsetzung des Modellgesetzes «Über das System der obligatorischen Haftpflichtversicherung für Fahrzeughalter des Unionsstaates» geprüft haben. Die Modellgesetzgebung "Über das System der obligatorischen Haftpflichtversicherung für Fahrzeughalter des Unionsstaates» wurde auf der 64. Tagung der Parlamentarischen Versammlung verabschiedet und sieht die Schaffung eines einheitlichen Systems der obligatorischen Haftpflichtversicherung für Fahrzeughalter des Unionsstaates vor.
Derzeit werden regulatorische Rechtsakte vorbereitet, die auf die Umsetzung des Modellgesetzes «Über das System der obligatorischen Haftpflichtversicherung für Fahrzeughalter des Unionsstaates» abzielen. So hat das Finanzministerium von Belarus einen Entwurf des Dekrets des Präsidenten der Republik Belarus «Über die Änderung des Dekrets des Präsidenten vom 25. August 2006 Nr. 530 «Über die Versicherungstätigkeit" vorbereitet. Das belarussische Büro für Transportversicherung und die Russische Union der KFZ-Versicherer haben einen Entwurf für die Regeln des Versicherungssystems des Unionsstaates entwickelt. Darüber hinaus hat das russische Finanzministerium einen Entwurf für Änderungen am Bundesgesetz «Über die obligatorische Haftpflichtversicherung für Fahrzeughalter» vorbereitet, heißt es in der Behörde.
"Die Abgeordneten - Mitglieder der Kommission der Parlamentarischen Versammlung haben die vorgelegten Entwürfe von normativen Rechtsakten für die Gesetzgebung und die Geschäftsordnung vereinbart. Das Finanzministerium von Belarus, das Finanzministerium der Russischen Föderation, das Belarussische Büro für Transportversicherung und die Russische Union der KFZ-Versicherer werden gebeten, Maßnahmen zu ergreifen, um die von der Gesetzgebung vorgesehenen Verfahren zur Abstimmung und Einführung dieser normativen Rechtsakte zur Prüfung abzuschließen. Der Start eines einheitlichen CTP–Systems im Unionsstaat wird vor dem 1. Oktober 2024 geplant », betonte der Pressedienst.