28 февраля 2024 — 19:00
In der Republik Altai beginnen die Frühjahrsbeschränkungen für Lastwagen am 11. April und enden am 11. Mai, wie aus einer entsprechenden Anordnung der republikanischen Regierung hervorgeht, schreibt der Verband der internationalen Kraftfahrzeugtransporter.
Daher wird vom 11. April bis zum 11. Mai die Durchfahrt von Lastwagen auf allen Straßen regionaler Bedeutung in der Republik Altai eingeschränkt.
Während dieser Zeit können nur Fahrzeuge, deren Achslast die folgenden Werte nicht übersteigt, weiterhin im gleichen Modus transportiert werden: 5 Tonnen für eine einachsige Achse, 4 Tonnen für einen zweiachsigen Wagen und 3 Tonnen für einen dreiachsigen Wagen.
Es ist traditionell erlaubt, über diese Gewichtsvorschriften hinauszugehen, wenn Lastwagen Lebensmittel, Medikamente, Kraftstoff, Schmieröle und spezielle Flüssigkeiten, Post und landwirtschaftliche Güter — Saatgut, Düngemittel und Tiere - liefern.
In anderen Fällen müssen die Träger eine Sondergenehmigung erteilen, um eventuelle Schäden an den Straßen zu kompensieren.
Um sicherzustellen, dass die Frühlingsbeschränkungen eingehalten werden, wird die Gewichtskontrolle für Lkw im Laufe des ganzen Monats vom 11. April bis zum 11. Mai in der Republik verstärkt.