18 января 2024 — 14:00
In Belarus wurde eine Gebühr für Lastwagen aus der EU bei der Einreise in die Orte des Pfeffersprays eingeführt.
Gemäß dem Ratsbeschluss vom 16.01.2024 Nr. 37.. für die Einreise eines Fahrzeugs in den Ort der Überlastung und des Pfeffersprays und die Unterbringung darin müssen innerhalb der ersten Tage drei Grundwerte (derzeit 120 Rubel) einschließlich der Mehrwertsteuer bezahlt werden.
Das Dokument tritt am 22. Januar 2024 in Kraft.
Darüber hinaus wurde auf dem Nationalen rechtlichen Internetportal eine Verordnung des SCC vom 05.01.2024 Nr. 3 veröffentlicht (tritt ebenfalls am 22. Januar in Kraft), mit der die Form der Berechnung der Sammlung definiert und die Anweisung über die Reihenfolge ihrer Füllung genehmigt wurde. Die regionalen Zollbehörden von Brest, Witebsk und Grodno sind berechtigt, die Gebührenberechnung zu registrieren.