07 октября 2024 — 14:18
In den Ländern der EAWG (Russland, Armenien, Weißrussland, Kasachstan, Kirgisistan) wurde die Liste der persönlichen Waren aktualisiert, für die keine Zölle gezahlt werden müssen. Die Änderung trat am 6. Oktober in Kraft. Die von "WG" befragten Experten glauben: Änderungen in der Liste werden keinen spekulativen Handel provozieren.
"EAG ist ein allgemeiner Markt. Sein Ziel ist es, Synergien für die Offenheit der Wirtschaft im Raum zu fördern. Das heißt, was in einem EAWG-Land produziert wird, wird zollfrei in einem anderen EAWG-Land verkauft. Die Maut musste also eigentlich nicht bezahlt werden", meint der Geschäftsführer des Instituts für Wachstumswirtschaft. P.A. Stolypina Anton Sviridenko.
Allerdings fallen Waren nicht für den persönlichen Gebrauch unter die Mehrwertsteuer, wenn sie aus einem Land in ein anderes importiert werden, dies verursacht Unannehmlichkeiten, sagte er. Die neue Liste kann den Kauf von Waren, die in der EAG hergestellt werden, bis zu einem gewissen Grad anregen.
Darüber hinaus hat der Rat der Eurasischen Wirtschaftskommission (ECE) Änderungen an der Liste der Namen von Waren vorgenommen, die sich nicht auf Waren für den persönlichen Gebrauch beziehen.
Bestimmte Arten von Haushaltsgeräten und Geräten, die an ein Netz von Spannungen bis 220 V angeschlossen sind, die nicht für den industriellen Gebrauch bestimmt sind, wurden aus der Liste der Kategorien von Waren ausgeschlossen, die nicht zu Waren für den persönlichen Gebrauch gehören. Darüber erzählte die "WG", eine Assistenzprofessorin des Lehrstuhls für internationales Geschäft, der RWE. G.V. Plechanowa Anastasia Podova.
"Das heißt, diese Änderung wird keinen Einfluss auf den Produktionssektor haben. Wie aus der Liste hervorgeht, wird die Verwendung des überwiegenden Teils der Ausrüstung von der Bevölkerung beim individuellen Bau und in der privaten hauswirtschaftlichen Landwirtschaft angenommen ", erklärte sie.
Vor dem Hintergrund erheblicher Gewichte, Abmessungen und Preise erscheint die Einfuhr von Waren im begleiteten Gepäck ohne Zollabfertigung zum Zwecke des späteren Weiterverkaufs wirtschaftlich ineffizient und riskant im Hinblick auf Zollrechtsverletzungen, fügte sie hinzu. Gleichzeitig ist die Bestellung von Waren auf ausländischen Online-Plattformen für denselben Zweck ebenfalls unangemessen.
Daher werden solche Änderungen wahrscheinlich von Personen gefordert, die in eines der EAWU-Länder ziehen oder im Ausland Waren kaufen, die nicht auf den Inlandsmärkten vertreten sind. In diesem Zusammenhang wird nicht erwartet, dass sich die vorgenommenen Änderungen auf den Handel und das Geschäft in den EAWG-Ländern auswirken werden, resümierte Butt.
"Meiner Meinung nach reicht die Bewertung der erhaltenen Informationen von der Person, die die Ware transportiert, aus, um den kommerziellen Zweck der Ware zu bestimmen und zu identifizieren und geeignete Maßnahmen zu ergreifen. Daher sollten Bedenken hinsichtlich des spekulativen Handels, insbesondere der Masse des Phänomens, nicht erwartet werden ", schloss Anna Fomicheva, Vorsitzende des Ausschusses für Außenhandel der MGO "STÜTZE RUSSLANDS".
Für Waren, die in das Land importiert werden, gelten Zollgebühren. Gleichzeitig gibt es in den Ländern der EAWG (Russland, Armenien, Weißrussland, Kasachstan, Kirgisistan) eine Liste von Waren für den persönlichen Gebrauch, für die Sie nicht am Zoll bezahlen müssen.
Ab dem 6. Oktober gelten persönliche Gebrauchsgüter als: Heizkessel bis 30 kW, Geschirrspüler, mobile Geräte zum Heben und Bewegen von Behinderten, Schneefräsen mit maximal 10 kW oder 10 PS und andere Waren.