02 октября 2024 — 13:50
Der zwischenstaatliche Rat von Eurasien hat auf seiner Sitzung am 1. Oktober in Eriwan einen Fahrplan zur Umsetzung der wichtigsten Richtungen und Phasen der Umsetzung der koordinierten (koordinierten) Verkehrspolitik der Mitgliedstaaten der Eurasischen Wirtschaftsunion für die Jahre 2024 bis 2026 verabschiedet, teilt der Verband der internationalen Kraftfahrzeugtransportunternehmen mit.
Der Fahrplan legt die gemeinsamen Maßnahmen der Eurasischen Wirtschaftskommission und der zuständigen Verkehrsbehörden fest, um ein strategisches Schlüsseldokument – die Hauptrichtungen und Phasen der Umsetzung der Verkehrspolitik - praktisch zu sichern.
Die Aktivitäten der Roadmap zielen darauf ab, die Integrationsprozesse im Verkehrssektor konsequent zu vertiefen, nämlich die Ziele der Bildung eines einheitlichen Verkehrsraums und eines gemeinsamen Marktes für Transportdienstleistungen in der Union zu erreichen.
Bei der Erstellung des Dokuments gingen die Experten von den Besonderheiten der Entwicklung des Straßen-, Eisenbahn-, Luft- und Wasserverkehrs unter modernen Bedingungen aus und bewerteten die Möglichkeit einer Annäherung ihrer Regulierung sowie der branchenweiten Aspekte der Verkehrsaktivitäten.
Das Dokument umfasste bedeutende Maßnahmen wie die Erstellung einer Liste von «Engpässen» der Verkehrsinfrastruktur in den Ländern der EAWG in den Richtungen Ost– West und Nord–Süd und die Ausarbeitung von Lösungsvorschlägen. Darüber hinaus planen die Länder, das Recht der Union und die Rechtsvorschriften der Mitgliedstaaten zur Einführung elektronischer Transportdokumente in die EAG zu verbessern, einschließlich der Verweigerung der Verwendung von Papierdokumenten im Transportbereich und der Umstellung auf den elektronischen Datenaustausch.
Insgesamt enthält das Dokument 33 Punkte der von den Ländern vereinbarten Maßnahmen, die in den Jahren 2024 bis 2026 umgesetzt werden sollen. Sie sind eine logische Erweiterung der vorherigen dreijährigen Straßenkarten für die Jahre 2018-2020 und 2021-2023.
Die Regierungschefs wiesen die Kommission und die Parteien außerdem an, die Konsultationen über eine Reihe wichtiger Bereiche der Verkehrsintegration fortzusetzen, insbesondere über den Luftverkehr und die Entwicklung der Personalkapazität, und nach weiterer Prüfung die vereinbarten Maßnahmen zur Prüfung des Zwischenstaatlichen Rates vorzunehmen.
Diese Arbeiten müssen bis zum 1. Februar 2025 durchgeführt werden. Die Ausarbeitung zusätzlicher Maßnahmen wird die vollständige Umsetzung des von der Verordnung des Zwischenrates genehmigten Fahrplan für 2024-2026 nicht behindern.